Was Sie über Ihr Feuerwerk wissen sollten ...
Es ist immer die erste Frage: Was kostet ein Feuerwerk?
Die Antwort ist sehr leicht zu verstehen mit unserer Gegenfrage: Was kostet ein Auto?
Ein Feuerwerk ist immer ein Unikat und einmalig in der Zusammenstellung der Figuren und Spezialeffekte, zugeschnitten auf Ihre Feier und Bedürfnisse,
die Sie Ihren Gästen mit Feuer und Flamme präsentieren möchten.
Ein Feuerwerk muss mit Ihnen besprochen werden.
Wir zeigen Ihnen fachgerecht, welche Möglichkeiten sich bieten, um Ihr Highlight “Feuerwerk” am Abend in Szene zu setzen. Entscheidend hierfür ist der Abbrennplatz!
Der Ort, an dem Ihr Feuerwerk gezündet werden soll. Unsere ausgebildeten und staatlich geprüften Pyrotechniker sind verpflichtet, den Abbrennplatz, sowie alle
angrenzenden Grundstücke und Gebäude zu inspizieren, da Sie zur Einreichung der Abbrenngenehmigung ca. 14 Tage vor dem Feuerwerk eine Skizze anfertigen müssen.
Erst jetzt können wir Ihnen die Möglichkeiten aufzählen, wie wir Ihr Feuerwerk gemeinsam gestalten wollen. Erst dann können wir Ihnen einen Preis berechnen! Noch
ein gut gemeinter Hinweis von uns:
Sie können uns nichts abnehmen; alle Genehmigungen, wie z.B. Anmeldungen, Ordnungsamt, Feuerwehr, Luftfahrtsamt, Grundstücks- eigentümer u.s.w. müssen durch uns
eingeholt werden. Die Genehmigungen sind gebührenpflichtig und werden durch unsere Firma verauslagt. Unsere Firma ist einzig und allein für alles, was mit Ihrem
Feuerwerk zu tun hat, verantwortlich, bis hin zur Versicherung im Schadensfall.
Ihr Lothar Voigt
Bitte vereinbaren Sie einen Termin vor Ort mit uns unter: +49 33764 46 30 80
Wichtiger Hinweis:
Die Firma Feuerdesigner Lothar Voigt ist nicht nur staatlich zum Umgang mit der Verbringung und Benutzung von pyrotechnischen Erzeugnissen zugelassen, sondern auch zum
Transport auf der Straße bis hin zur fachgerechten Entsorgung der Rückstände - und das eurpoaweit! (ADR Bescheinigung über die Schulung der Führer von Kraftfahrzeugen
zur Beförderung gefährlicher Güter.)
Feuerdesigner Lothar Voigt besitzt die Erlaubnis nach § 7 des Sprengstoffgesetzes zum Umgang und Verkehr mit pyrotechnischen Gegenständen der Klassen III,IV,T2, für Grossfeuerwerke.
Inhaber des Befähigungsscheines nach § 20 des Sprengstoffgesetzes.
Lagerhaltung und Produktionsstätte vor Ort.